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Coronavirus (Covid-19) - Einreise- und Ausreisebeschränkungen für die Schweiz | Noble Transfer

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Wenn Sie eine Reise in die Schweiz für ein Meeting oder einen Urlaub planen, ist dieser Artikel sehenswert und lesenswert. Als einer der bekanntesten Urlaubstouristenorte in Europa ist das internationale Reisen von der COVID-19-Pandemie in der Schweiz stark betroffen. Hier aktualisieren wir die neuesten Reiseinformationen über die Schweiz, um Ihre Reise besser planen zu können.

Nachdem die Schweiz dem öffentlichen Leben die längste Sperre in der Geschichte auferlegt hat, um eine weitere Infektion mit der Pandemie zu verhindern, hat sie ihre Sicherheitsmaßnahmen gelockert und ihre Landgrenzen wieder geöffnet. Es ist jetzt offen für Reisen aus der EU und den Schengen-Ländern, da die meisten Beschränkungen aufgehoben wurden.

Obwohl es wichtig ist, auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln eine Gesichtsmaske zu tragen, wenn Sie durch die Schweiz reisen. Alle Reisenden, die aus verschiedenen Ländern und Gebieten in die Schweiz einreisen, sind einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt und müssen unter Quarantäne gestellt werden.

 

  • Rund 35.000 Menschen haben COVID-19 positiv getestet und ca. 2000 sind in der Schweiz gestorben.

  • Die Zahl der neuen COVID-19-Fälle lag am 30. Juli erstmals seit Ende April wieder über 200.

  • An öffentlichen Orten wie Restaurants, Geschäften und Museen müssen die Menschen die von der Regierung in der ganzen Schweiz festgelegten Regeln für Hygiene und soziale Distanzierung befolgen.

 

Reisebeschränkungen und Richtlinien in der Schweiz:

  1. Seit dem 6. Juli 2020 müssen Reisende, die aus bestimmten Ländern oder Gebieten mit hohem Infektionsrisiko (einschließlich der USA) in die Schweiz kommen, 10 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Diese Liste dieser Länder und Gebiete wurde am 8. August 2020 aktualisiert. Wenn Sie sich in den 14 Tagen vor der Einreise in die Schweiz zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem dieser Länder auf der Liste befanden, müssen Sie 10 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden. Es enthält -

  • Argentinien,

  • Armenien,

  • Die Bahamas,

  • Bahrain,

  • Bolivien,

  • Bosnien und Herzegowina,

  • Brasilien,

  • Kap Verde,

  • Chile,

  • Kolumbien,

  • Costa Rica,

  • Die Dominikanische Republik,

  • Ecuador,

  • El Salvador

  • Äquatorialguinea

  • Eswatini, Guatemala

  • Honduras,

  • Irak,

  • Israel,

  • Kasachstan,

  • Kosovo,

  • Kuwait,

  • Kirgisistan,

  • Luxemburg,

  • Malediven,

  • Mexiko,

  • Moldawien,

  • Montenegro,

  • Nordmakedonien,

  • Oman,

  • Palästina,

  • Panama,

  • Peru,

  • Katar,

  • Rumänien,

  • Sao Tome und Principe,

  • Saudi Arabien,

  • Serbien,

  • Singapur,

  • Südafrika,

  • Spanien (Festland),

  • St. Maarten,

  • Suriname, Turks- und Caicosinseln,

  • Die USA.

  1. Bürger und Einwohner, die aus den meisten Nicht-Schengen-Ländern einschließlich der USA reisen, dürfen nur in Ausnahmefällen in die Schweiz einreisen. Dies bedeutet, dass die folgenden Länder von dem Verbot nicht betroffen sind und frei in die Schweiz reisen können. Es enthält -

  • EU-Mitgliedsländer,

  • Schengen-Mitgliedsländer,

  • VEREINIGTES KÖNIGREICH,

  • Australien,

  • Kanada,

  • Georgia,

  • Japan,

  • Neuseeland,

  • Ruanda,

  • Südkorea,

  • Thailand,

  • Tunesien und

  • Uruguay.

 

  1. Partner von Schweizer Staatsbürgern und Einwohnern können ebenfalls in die Schweiz einreisen, jedoch erst nach Nachweis der Beziehung.
  2. Reisende aus Israel, Serbien und der Türkei müssen sich seit dem 1. August einem COVID-19-Test unterziehen, wenn sie zum Flughafen Basel fliegen.
  3. Pass- und Visabestimmungen:

 

 

  • Die Einreisebestimmungen können je nach Art des Reisepasses variieren. Sie müssen sich daher bei Ihrem Transportunternehmen nach den Passanforderungen erkundigen.
  • Wenn Sie einen regulären kanadischen Reisepass besitzen, muss dieser mindestens 3 Monate nach dem Abreisetag gültig sein.
  • Aufgrund der Einhaltung der Schengen- und Dublin-Abkommen durch die Schweiz seit dem 12. Dezember 2008 stellen Schweizer Vertretungen im Ausland bestimmte Kategorien von Visa aus, die sich nach der Aufenthaltsdauer und dem Zweck der Reise in die Schweiz richten.
  • Für Touristen bis zu 90 Tagen ist kein Touristenvisum erforderlich
  • Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist kein Geschäftsvisum erforderlich
  • Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ist kein Studentenvisum erforderlich

 

 

  1. Das Tragen von Gesichtsmasken ist obligatorisch, wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz sowie mit den Flughäfen Basel und Genf reisen.
  1. Schweizer öffentlicher Verkehr - Seit dem 19. März 2020 verkehrt der öffentliche Nahverkehr des Landes nach einem vorübergehend festgelegten Fahrplan. Aber jetzt, da die Beschränkungen des öffentlichen Lebens gelockert werden sollen, gibt es ab dem 11. Mai eine erhebliche Zunahme der öffentlichen Verkehrsdienste.

 

  1. Öffentliche Züge und Busse

 

  • Glacier-Express und Bernina-Express sind seit Juni 2020 wieder in Betrieb. Weitere Zugverbindungen sind der Gotthard Panorama Express, der GoldenPass-Zug und die Bergbahnen. Hier ist der Online-Fahrplan und die Sicherheitsmaßnahmen, die in beiden Zügen gelten:

  • Die Glacier-Express-Züge 902, 903, 904 und 905 verkehren gemäß dem Fahrplan.

  • Bernina-Express - Die Züge 950 und 951 verkehren.

  • Bernina Express Bus ist seit dem 26. Juni 2020 in Betrieb.

  • Auch in der Schweiz wurden private Flughafentransfers mit strengen Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgenommen. Sowohl den Passagieren als auch den Chauffeuren wird empfohlen, während der gesamten Reise Gesichtsmasken zu tragen und soziale Distanz zu wahren. Um körperlichen Kontakt zu vermeiden, werden Sie von den Fahrern vor und nach jeder Fahrt durch Verbeugung begrüßt und das Auto desinfiziert.

Weitere reisebezogene Informationen in die und aus der Schweiz in der Covid-19-Pandemie:

  • Größere Veranstaltungen sind in der Schweiz verboten, öffentliche und private Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen sind jedoch seit dem 22. Juni erst nach Kontaktverfolgung zulässig.
  • Die Kontaktverfolgungs-App SwissCovid wurde von rd. 1,2 Millionen Geräte über zwei Millionen Mal.

 

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